01.08.2012

Internist sein im Zeitalter der neuen Bedarfsplanung

Deutscher Internistentag setzt sich mit Auswirkungen der Bedarfsplanung auseinander │ Was müssen Internisten beachten?

Erste Konzepte hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung schon erarbeitet, um die Flexibilisierung der Bedarfsplanung umzusetzen -  die Eckpunkte stehen. Bis Ende des Jahres müssen sie in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses verabschiedet sein. Wie sich die neuen Bestimmungen in allen Einzelheiten auswirken werden, ist heute noch nicht absehbar. Trotzdem ist es sinnvoll, sich schon frühzeitig mit möglichen Änderungen auseinander zu setzen, um diese in die persönliche Planung mit ein zu beziehen.

Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) bietet darum allen Interessierten auf dem Deutschen Internistentag ein entsprechendes Forum: Unter dem Titel „Bedarfsplanung: Was bedeuten die neuen Regelungen für Internisten?“ diskutieren am 27. September 2012 im Langenbeck-Virchow-Haus in Berlin unter Leitung von Helmut Laschet (Ärzte Zeitung) folgende Podiumsteilnehmer: Ulrike Elsner, Stellvertreterin des Vorstandes des Verbands der Ersatzkassen (vdek), Berlin, Dr. med. B. Gibis, Dezernat Verträge und Verordnungsmanagement der KBV, Berlin, Dr. jur. K. Hahne, Fachanwältin für Medizinrecht, Frankfurt am Main, F. Knieps, Wiese Consult GmbH, Berlin, Dr. med. Wolf von Römer, Vizepräsident des BDI sowie Dr. med. Wolfgang Wesiack, Präsident des BDI.

„Fest steht, dass die neuen Regelungen weitreichende Auswirkungen haben werden“, so der Präsident des BDI, Dr. Wesiack. „Es kann passieren, dass in manchen Bereichen Arztsitze wegfallen, in anderen, die bisher für Internisten gesperrt waren, neue entstehen. In jedem Fall gilt es, die Konzepte gut zu kennen, um in der beruflichen Planung klug zu agieren“, fügt er hinzu.

Schon jetzt sind die Regelungen komplex: Von der  Verhältniszahl über Planungsbereiche, Strukturfonds und Sonderbedarf wirken verschiedenste Elemente auf die Niederlassungsmöglichkeiten ein.  In welchen Regionen wird es vermutlich zu einem neuen Bedarf kommen? Was ist zu beachten, wenn ich meine Praxis veräußern möchte? Welche neuen Zuschüsse können bei einer neuen Praxisgründung unter welchen Voraussetzungen beantragt werden? Neben diesen und anderen praktischen Fragen wird es auch um die gesundheitspolitische Relevanz und Sinnhaftigkeit der Neuregelungen gehen.

Veranstaltung „Bedarfsplanung: Was bedeuten die neuen Regelungen für Internisten“ am Do., 27. September 2013 um 11.00 Uhr im Hörsaal