22.09.2011

Begrüßungsrede des BDI-Präsidenten zum 4. Deutschen Internistentag

Die parlamentarische Sommerpause ist vorbei - der politische Herbst hat begonnen. Vielleicht ist es auch der politische Herbst der schwarz-gelben Regierungskoalition. Noch selten war bei einer Regierung zur Halbzeit schon so viel Luft aus den Reifen der Regierungsmaschinerie entwichen, noch selten hat man sich so wenig Mühe gegeben, Differenzen zu verbergen.

Dies gilt auch für die Bewältigung der Finanzkrise. Sie ist mittlerweile in ihrer dritten Phase. In der ersten gerieten Banken wegen hoher Abschreibungen auf verbriefte Hypothekendarlehen in Schieflage und wurden, bis auf Lehman Brothers, durch Vergemeinschaftung ihrer Verluste gerettet. Die zweite Phase betraf die Verschuldung europäischer Peripherieländer. Jetzt sind wir aber schon in der dritten und noch schwierigeren Phase, nämlich inmitten den Zweifeln an der staatlichen Solvenz auch der Kernländer der Weltwirtschaft. Vier Jahre nach Beginn der Krise scheint kein Mittel zu ihrer Eindämmung gefunden; im Gegenteil. Es herrscht ein weitgehender Vertrauensverlust. Und die Politik macht einen überforderten Eindruck. Damit sind wir beim deutschen Gesundheitswesen.

Der ehemalige Gesundheitsminister Philipp Rösler hat zu seinem Dienstantritt als Parteivorsitzender angekündigt, die FDP wolle jetzt liefern. Ob die Liberalen ihre Versprechungen zumindest in der Gesundheitspolitik einlösen können, darf mehr als bezweifelt werden. Zwar hat das BMG mit dem Versorgungsstrukturgesetz eine in Teilen vielversprechende Initiative zur Bekämpfung des Ärztemangels auf den Weg gebracht, aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Novelle der ärztlichen Gebührenordnung sehe ich nicht nur erhebliche Lieferschwierigkeiten, ich will auch einen Lieferstopp nicht ausschließen.
Wir alle wissen, dass die private Krankenversicherung über Jahre in billigster Polemik ärztliche Honoraransprüche in einen Billigtarif reden wollte, sei es bei den technischen Leistungen oder beim kalkulatorischen Arztlohn. Nicht wenige Politiker sind dieser Neiddebatte gefolgt und der PKV mit ihrer Dumpingpolitik auf den Leim gegangen. Ich habe auch mehr und mehr das Gefühl, im Bundesgesundheitsministerium gibt es Angst davor, eine neue GOÄ mit Honorarsteigerungen für Ärzte politisch zu vertreten. Aber das alles darf uns nicht entmutigen. Die Reform der Gebührenordnung ist zwingend. Wir bestehen darauf, mit einer amtlichen Gebührenordnung angemessen vergütet zu werden.

Die Vorwürfe der Krankenkassen über zu lange Wartezeiten bei Ärzten bestimmte wieder einmal die öffentliche Debatte. Zunächst hatte die AOK Ärzten vorgeworfen, sie würden ihre Patienten unnötig lange auf Termine warten lassen. Dabei haben uns die populistischen Äußerungen des designierten AOK-Verbandschef Graalmann weniger verwundert als die Tatsache, dass kurze Zeit später ein Änderungsantrag des BMG zum Versorgungsstrukturgesetz die Runde machte. Dieser sah Sanktionen für Vertragsärzte bei langen Wartezeiten vor. Dabei liegen die Gründe auch in den Ballungsräumen in der vollen Auslastung der Ärzte. Ärztemangel, eine veraltete Bedarfsplanung und eine steigende Morbidität der Bevölkerung sind die Ursachen für volle Wartezimmer und nicht etwa geringe Arbeitszeiten der Ärzte. Nicht zu vergessen die viel zu niedrigen Regelleistungsvolumina, die dazu führen, dass wir zu Quartalsende Patienten ohne zusätzliches Honorar behandeln. Die Arbeit der Ärzte erschöpft sich auch nicht nur in ihren Sprechzeiten, hinzu kommen Hausbesuche außerhalb der Sprechstunden, Bereitschaftstunden und die viele Zeit für Bürokratie. Die Koalition hat diese Zusammenhänge mittlerweise erkannt und ihren Änderungsantrag zurückgezogen. So viel Lernbereitschaft ist bei den Kassenfunktionären nicht zu erwarten.

Eine unabhängige ärztliche Tätigkeit ist in Deutschland offenbar nicht mehr gewünscht. Sie wird auf allen Ebenen durch ökonomische Vorgaben behindert. Der Arzt ist zum Erfüllungsgehilfen dieser ökonomischen Vorgaben gemacht worden und muss die Rationierungsentscheidungen einem Patienten gegenüber auch noch selbst begründen. Dies führt zu erheblichen Verwerfungen im Patienten - Arzt - Verhältnis und bedroht oder beseitigt gar die Unabhängigkeit des Arztes in seinem ärztlichen Handeln.

Davon sind alle Ärzte betroffen, sowohl im ambulanten wie auch im stationären Bereich. Bei genauer Betrachtung scheint der Krankenhausarzt infolge der unübersehbaren Verwaltungsdominanz der Krankenhausträger sogar noch mehr dem ökonomischen Diktat ausgesetzt als der Vertragsarzt. Um aber auch in Zukunft die ökonomischen Vorgaben weiter konsequent umsetzen zu können, ist es das Ziel fast aller ordnungspolitischen Maßnahmen, Ärzte in ein Angestelltenverhältnis zu transferieren. Sie sind damit stärker weisungsgebunden und damit weniger unabhängig. Es gibt viele Mäntelchen für diese Entwicklung und manches ist auch durchaus begrüßenswert - wie der leichtere Einstieg von Ärztinnen nach der Babypause. Aber unterm Strich bleibt die Tendenz, dass es für den freiberuflich tätigen, selbständigen Arzt immer schwerer wird. Das traditionelle Arztbild wird auf dem Altar vermeintlicher ökonomischer Effizienz geopfert.

Die Unabhängigkeit des Arztes ist aber eine wesentliche Voraussetzung für die notwendige und angemessene Versorgung des Patienten und ist somit ein wichtiges Qualitätsmerkmal eines Gesundheitswesens.

Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz mit der Möglichkeit für Vertragsärzte auch stationär und für Krankenhausärzte auch ambulant tätig sein zu können, erweitert die Tätigkeitsbereiche des Arztes und ist auch deshalb zu begrüßen, weil es dazu beitragen kann, Versorgungsdefizite wegen zunehmend fehlender Ärzte auszugleichen. Auch der Diskussion um die neue spezialärztliche Versorgung im Grenzbereich von ambulant und stationär steht der BDI aufgeschlossen gegenüber. Wir haben dazu mehrere Verbesserungsvorschläge in die Diskussion eingebracht, um die zwingend gleichen Rahmenbedingungen zu schaffen. In diesem Zusammenhang darf ich auf unsere ausführliche Stellungnahme zum GKV - Versorgungs-Strukturgesetz verweisen. Die inzwischen formulierte Ablehnung der spezialärztlichen Versorgung durch die Länder ist neben den vielen vorgeschobenen Gründen in erster Linie wohl durch den drohenden Kompetenzverlust begründet.

Insgesamt jedoch macht die Politik auch auf dem Gebiet der Gesundheitspolitik einen überforderten Eindruck. Das mag daran liegen, dass das derzeit in Arbeit befindliche Gesetzesvorhaben tatsächlich Ansätze für strukturelle Änderungen enthält und sich damit von früher gewohnten Kostendämpfungsgesetzen unterscheidet.

Wir Ärzte sagen klar und deutlich: es gibt eine Medizin, die wir gerne im Interesse der Patienten betreiben würden, aber nicht dürfen. Und es gibt eine Medizin, die den staatlichen, ökonomieorientierten Dirigismen gehorcht, aber nur zweitklassige Ergebnisse liefern kann. Die Politik verlangt von uns Ärzten nach wie vor, das Paradoxon zu realisieren, dass wir eine erstklassige Medizin zu zweitklassigen Bedingungen erbringen sollen.

Ein uneingeschränkter Leistungsanspruch auf der einen Seite bei strikt begrenzten Ressourcen auf der anderen Seite - jeder weiß, dass das nicht funktionieren kann. Eine solche Rechnung geht nicht auf, gleichgültig, ob sie rot-grün, schwarz-rot oder schwarz-gelb gestrichen ist.

„Stationäre und ambulante Versorgung im Spannungsfeld von Wirtschaft und Medizin" - so lautet das Thema des Festvortrages von Prof. Dr. med. Fritz von Weizsäcker, auf den wir sehr gespannt sind.

Ich freue mich, Sie zum 4. Deutschen Internistentag heute Abend in Berlin begrüßen zu dürfen und wünsche dem Internistentag einen erfolgreichen Verlauf.

Ihr W. Wesiack